Gutachten
Seit 2018 erstelle ich forensisch-psychologische Sachverständigengutachten für Gerichte, Staatsanwaltschaften und weitere Institutionen der Strafrechtspflege.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Straf- und Strafvollstreckungsrecht sowie in der aussagepsychologischen Begutachtung. Im Mittelpunkt stehen eine sorgfältige Analyse der verfügbaren Erkenntnisgrundlagen, eine fachlich strukturierte Untersuchung und die nachvollziehbare Beantwortung der jeweiligen gutachterlichen Fragestellung.
1. Fragestellungen
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Legal-/Gefährlichkeitsprognose
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Strafrechtliche Verantwortung gemäß §§ 20, 21 StGB
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Voraussetzungen einer Unterbringung gemäß §§ 63, 64, 66 StGB
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Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen
3. Methodik
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Transparente und nachvollziehbare Darstellung des Untersuchungsaufbaus, der Befunde und Schluss-folgerungen
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Berücksichtigung und Einbezug aktueller wissen-schaftlicher Erkenntnisse, u.a. aus der Rechts-psychologie und klinischen Psychologie
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Einhaltung der aktuellen methodischen Qualitäts-standards:
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Qualitätsstandards für psychologische Gutachten (Diagnostik- und Testkuratorium der Föderation Deutscher Psychologenvereini-gungen, 2017)
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Mindestanforderungen für Prognose- (Boetticher et al., 2019; Kröber et al., 2019) und Schuldfähigkeitsgutachten (Boetticher et al., 2007)
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Wissenschaftliche Anforderungen an aussage-psychologische Begutachtungen (BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618(98)
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2. Qualitätskontrolle
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Regelmäßige Supervision und Intervision durch erfahrene Fachkolleg/innen
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Interne Qualitätskontrollen aller Gutachten
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Fortlaufendes Monitoring wissenschaftlicher und rechtlicher Entwicklungen
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Regelmäßige Teilnahme an rechtspsycho-logischen und klinisch-psychotherapeutischen Fortbildungen
4. Räumliche Flexibilität
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Neben der Untersuchung und Befragung des/der Probanden/in in der JVA stehen zur Begutachtung Praxisräumlichkeiten sowohl in Berlin (Mitte) als auch in Brandenburg (Lübben / Spreewald) zur Verfügung.