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Gutachten

Seit 2018 erstelle ich forensisch-psychologische Sachverständigengutachten für Gerichte, Staatsanwaltschaften und weitere Institutionen der Strafrechtspflege.

Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Straf- und Strafvollstreckungsrecht sowie in der aussagepsychologischen Begutachtung. Im Mittelpunkt stehen eine sorgfältige Analyse der verfügbaren Erkenntnisgrundlagen, eine fachlich strukturierte Untersuchung und die nachvollziehbare Beantwortung der jeweiligen gutachterlichen Fragestellung.

1. Fragestellungen

  • Legal-/Gefährlichkeitsprognose

  • Strafrechtliche Verantwortung gemäß §§ 20, 21 StGB

  • Voraussetzungen einer Unterbringung gemäß §§ 63, 64, 66 StGB

  • Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen

3. Methodik

  • Transparente und nachvollziehbare Darstellung des Untersuchungsaufbaus, der Befunde und Schluss-folgerungen 

  • Berücksichtigung und Einbezug aktueller wissen-schaftlicher Erkenntnisse, u.a. aus der Rechts-psychologie und klinischen Psychologie

  • Einhaltung der aktuellen methodischen Qualitäts-standards: 

    • Qualitätsstandards für psychologische Gutachten (Diagnostik- und Testkuratorium der Föderation Deutscher Psychologenvereini-gungen, 2017)

    • Mindestanforderungen für Prognose- (Boetticher et al., 2019; Kröber et al., 2019) und Schuldfähigkeitsgutachten (Boetticher et al., 2007)

    • Wissenschaftliche Anforderungen an aussage-psychologische Begutachtungen (BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618(98)

2. Qualitätskontrolle

  • Regelmäßige Supervision und Intervision  durch erfahrene Fachkolleg/innen

  • Interne Qualitätskontrollen aller Gutachten

  • Fortlaufendes Monitoring wissenschaftlicher und rechtlicher Entwicklungen

  • Regelmäßige Teilnahme an rechtspsycho-logischen und klinisch-psychotherapeutischen Fortbildungen

4. Räumliche Flexibilität

  • Neben der Untersuchung und Befragung des/der Probanden/in in der JVA stehen zur Begutachtung Praxisräumlichkeiten sowohl in Berlin (Mitte) als auch in Brandenburg (Lübben / Spreewald) zur Verfügung.

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